Treppenlift Finanzierung
20. Juli 2010
Wer behindert ist und keine Treppen mehr steigen kann, muss sich einen Treppenlift anschaffen. Dies ist sehr wichtig, damit diese Personen sich mühelos von einer Etage zur anderen fortbewegen können. Da diese Treppenlifte sehr teuer in der Anschaffung sind und es sich nicht jeder leisten kann, ist eine Finanzierung notwendig.
Bei der Finanzierung vom Treppenlift kann das Sozialamt und die Berufsgenossenschaften helfen. Vorraussetzung für einen Kosten Zuschuss ist eine Pflegestufe.
Bei der Pflegekasse kann ein Antrag abgegeben werden und diese übernehmen die Kosten vom Treppenlift. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese aber nicht, dafür ist die Pflegekasse oder das Sozialamt zuständig. Für den Antrag zu stellen ist es wichtig, das vorher ein Preis-Angebot vom Hersteller vorhanden ist. Dieses muss mit eingereicht werden.
Sollte die Pflegekasse den Zuschuss nicht bewilligen, weil es ein Kann Frage ist, so kann man auch auf gebrauchte Treppenlifte zurückgreifen. Dieser Treppenlift ist genau so gut wie die neuen nur preiswerter. Diese Treppenlifte werden vorher nocheinmal gewartet, so das niemand Angst haben muss, das diese nicht richtig funktionieren.
Sollte die Pflegekasse den Antrag dennoch ablehnen, so kann man sich problemlos an die Berufsgenossenschaften, Kommunen oder das Sozialamt wenden. Diese gebrauchten Treppenlifte haben den Vorteil, das sie bis zu 50% Rabatt erhalten. Somit könnten die Pflegekassen oder andere Institutionen damit einverstanden sein und würden den Zuschuss eher bezahlen, als bei neuen.
Es sollte auf jeden Fall immer wieder versucht werden, auch wenn man eine Ablehnung bekommt. Wichtig ist das man immer daran bleibt, denn sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

Kommentar schreiben